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Gewerblicher Rechtsschutz

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Es soll Monopole verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen. Im Geschäftsleben kommt ihm eine herausragende Bedeutung zu. Unser Tätigkeitsspektrum in diesem Bereich umfasst:

  • Allgemeine Beratung in sämtlichen Fragen des UWG, nach der Novellierung des UWG insbesondere Bereiche wie Sonderveranstaltungsverbote und Verbraucherschutz
  • Strategische Beratung zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen vor einer Maßnahme (wie etwa Telefon-, Telefax-, E-Mail- oder SMS-Werbung) sowie einer Mithaftung für das Verhalten Dritter
  • Abwehr und Durchsetzung der Rechtsfolgen von Wettbewerbsverstößen, wie Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung und strafrechtlich flankierende Maßnahmen
  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Dabei vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich.

 

Markenrecht- und Namensrecht

Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern wird daher im ersten Schritt der lokale Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festgestellt. Nach Prüfung etwaiger älterer Rechte in diesem Gebiet wird die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten. Schließlich kann die so ausgewählte Marke im Registrierungsverfahren gesichert werden.

Insbesondere erledigen wir für Sie

  • komplette Beratung zu und Anmeldung von Patenten, Marken, Urheberrechten und sonstigen absoluten Rechten
  • Angriff und Verteidigung von Patenten, Marken, Urheberrechten und sonstigen absoluten Rechten, insbesondere während der Widerspruchsfrist bis zur formellen Bestandskraft

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z.B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt. Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Durch diese enorme wirtschaftliche Bedeutung kommt dem Schutz des geistigen Eigentums eine entscheidende Rolle zu.

Gerade im konkurrierenden Wettbewerb kommt es auf Abgrenzung und Schutz von Innovationen und Kreativität an. Bei international stark zunehmendem Kopieren, Fälschen und Stehlen des geistigen Eigentums ist es sinnvoll, etwaigen Verletzungen schon im Vorfeld entgegenzutreten.

Schönberger, Grosch & Kollegen berät auf nationaler und internationaler Ebene, wie geistiges Eigentum festgelegt, verwaltet und geschützt werden kann. Dies umfasst im Speziellen:

  • Detaillierte Prüfung, ob und inwieweit Ihr geistiges Eigentum geschützt werden kann
  • Geltendmachung Ihrer Urheberrechte, also Vorgehen gegen unlautere Mitbewerber, Raubkopierer oder sonstige Störer
  • Unterstützung beim Erwerb und wirtschaftlichen Ausschöpfen Ihres geistigen Eigentums, etwa bei Franchise- und Lizenzverträgen
  • Aufzeigen wettbewerbsrechtlicher Grenzen bei der Ausübung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum

 

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