Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht
Das Mietrecht gliedert sich traditionell in das Wohnraummietrecht und das Gewerbemietrecht. Wir beraten in beiden Bereichen sowohl Mieter als auch Vermieter. Angefangen beim Vertragschluss über die Geltendmachung von Mietmängeln bis zur Kündigung und Abwicklung des Mietverhältnisses kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen, welche die Einschaltung eines Anwaltes notwendig machen.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst im Einzelnen:
Für Vermieter:
- Erstellung, Änderung und Überprüfung von Mietverträgen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Zahlungsverzug des Mieters
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigungs- und Räumungsansprüchen
- Abwicklung des Mietverhältnisses (z.B. Geltendmachung von Nebenkostennachzahlung, Räumung, Schadenersatz)
Für Mieter:
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Mängeln an der Mietsache (z.B. Minderung)
- Überprüfung von Nebenkostenabrechungen
- Vertretung im Fall der Kündigung
- Abwicklung des Mietverhältnisses (z.B. Herausgabe der Kaution)
Wohnungseigentumsrecht
Das WEG-Recht befasst sich sowohl mit den Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und zur Verwaltung als auch deren Verhältnis zu Dritten außerhalb der Gemeinschaft.
Durch die WEG-Reform haben sich wesentliche praxisrelevante Änderungen, etwa bezüglich Mehrheitsentscheidungen und Haftung des Verwalters/der Gemeinschaft ergeben, so dass gute anwaltliche Beratung wichtiger denn je ist.
Unter anderem werden wir wie folgt für Sie tätig:
- Vertretung einzelner Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft und Verwalter (z.B. bei Schadenersatzansprüchen, Anfechtung von Beschlüssen)
- Vertretung der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter (z.B. Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter)
- Vertretung von Eigentümern und der Gemeinschaft gegenüber Dritten (z.B. bei Forderungen gegen die Eigentümer)
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