Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Das Mietrecht gliedert sich traditionell in das Wohnraummietrecht und das Gewerbemietrecht. Wir beraten in beiden Bereichen sowohl Mieter als auch Vermieter. Angefangen beim Vertragschluss über die Geltendmachung von Mietmängeln bis zur Kündigung und Abwicklung des Mietverhältnisses kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen, welche die Einschaltung eines Anwaltes notwendig machen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst im Einzelnen:

Für Vermieter:

 

Für Mieter:

 

Wohnungseigentumsrecht

Das WEG-Recht befasst sich sowohl mit den Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander und zur Verwaltung als auch deren Verhältnis zu Dritten außerhalb der Gemeinschaft.

Durch die WEG-Reform haben sich wesentliche praxisrelevante Änderungen, etwa bezüglich Mehrheitsentscheidungen und Haftung des Verwalters/der Gemeinschaft ergeben, so dass gute anwaltliche Beratung wichtiger denn je ist.

Unter anderem werden wir wie folgt für Sie tätig:

 

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