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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst sowohl das zivilrechtliche Verkehrsunfallrecht als auch das Verkehrstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Verkehrsunfallrecht übernehmen wir für Sie auf Wunsch die komplette Abwicklung der Angelegenheit – von der Begutachtung des Schadens über die Kommunikation mit der Versicherung bis zur Deckungsklage. Wir arbeiten dabei mit hochqualifizierten Gutachtern und Werkstätten zusammen, die von uns handverlesen wurden.

Im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vertreten wir Sie gegenüber den Ordnungsbehörden und vor Gericht. Beispiele aus der täglichen Praxis sind etwa Führerscheinentzug und Unfallflucht.

 

Verkehrszivilrecht:

  • Vermittlung von Gutachtern und Werkstätten (auf Wunsch)
  • Einholung von Deckungszusagen bei der Rechtsschutzversicherung
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeld gegenüber dem Gegner im Haftpflichtfall bzw. gegenüber der eigenen Versicherung im Kaskofall
  • Vertretung im Deckungsprozess, wenn der Gegner nicht zahlt

 

Verkehrsstrafrecht:

  • Vertretung gegenüber Ordnungs- und Verwaltungsbehörden
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
  • Vermittlung von Sachverständigen und Gutachtern

 

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