Versicherungsrecht

Wir beraten Versicherungsunternehmen und Versicherte im Bereich des gesamten Versicherungsvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere:

Dabei übernehmen wir die Durchsetzung bzw. Ablehnung von Deckungsansprüchen aus den verschiedenen Versicherungssparten der Sach- und Schadensversicherung. Weiterhin vertreten wir Sie auch prozessual bei der Abwehr oder der Durchsetzung versicherungsvertraglicher Ansprüche. Außerdem beraten wir Sie im Bereich des Versicherungsvermittlerrechts (Versicherungsagenten und –makler, Mehrfachagenten).

 

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